Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Vorstoß von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner, sichere Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherte Lebensmittel europaweit festzulegen. Klare Regelungen für Zulassung und Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln sind zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern zwingend erforderlich. Sollte die EU nicht tätig werden, muss eine nationale Regelung her.
"Zahlreiche Studien haben inzwischen nachgewiesen, dass Nahrungsergänzungsmittel für den Körper nicht unbedingt positiv wirken. Ganz im Gegenteil: Werden sie zusätzlich zur normalen Ernährung verzehrt, steigt das Risiko für unerwünschte gesundheitliche Effekte. Aufgrund fehlender gesetzlicher Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe besteht die Gefahr der Überdosierung.
Darüber hinaus benötigen wir für die Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Aufklärungskampagne über den Gebrauch und die Auswirkungen hochdosierter Nahrungsergänzungsmittel. Eine solche Infokampagne kann möglichen Erkrankungen durch zu hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel vorbeugen."
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 16. April Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft einschließlich Wein-und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: "Die Corona-Krise hat den enormen Stellenwert einer flächendeckenden, regionalen Erzeugung für uns alle sehr deutlich gemacht. Mir ist wichtig, dass unsere heimische Landwirtschaft in Deutschland eine gute Zukunft hat. Wie viele andere Branchen steht auch sie vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Unseren landwirtschaftlichen Betrieben greifen wir mit dem Bürgschaftsprogramm daher unter die Arme. Damit schaffen wir Sicherheit, um die Folgen der Krise für sie so weit wie möglich abzumildern."
Angeboten werden Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Sie können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent.
"Es kommt jetzt darauf an, dass wirtschaftlich grundsätzlich gesunde Unternehmen die Krise überstehen. Das Bürgschaftsprogramm ist enorm wichtig, um den Betrieben schnell Liquidität zu verschaffen, auch wenn sie nicht genügend Sicherheiten für ein normales Bankdarlehen stellen können", so Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie unter
www.rentenbank.de in der Programminformation 2 / 2020.
Service-Nummer für Kreditanfragen: 069/2107-700
die Corona-Epidemie stellt uns vor großen Herausforderungen
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